Fragen zu Spurverbreiterungen allgemein
Warum gibt es bei System 2 bei manchen Scheiben mehrere Ausführungen?

Scheiben des Systems 2 verfügen über eine doppelseitige Zentrierung. Hierbei muss zum einen die Nabe der Scheibe in das Nabenloch der Felge so rein passen, dass die Scheibe auf der Felge plan aufliegt und zum anderen die Radnabe des Fahrzeugs so in die Scheibe gesteckt werden können, dass die Scheibe am Fahrzeug plan aufliegt. Es ist sehr wichtig, dass die Scheibe auf beiden Seiten plan aufliegt, da es sonst zu einem Zentrierbundabriss kommen kann. Da es bei Fahrzeugen mit langer Radnabe möglich ist, dass das Fassungsvermögen der Scheibe nicht ausreicht, um plan aufzuliegen, haben wir Sonderausführungen entwickelt, die bei ansonsten identischen Maßen, durch eine verlängerte Anphasung auf der oberseite der Scheibe über ein größeres Fassungsvermögen verfügen.

Die Sonderscheiben verfügen hinter der regulären Artikelnummer über eine zusätzliche Endung.

Erläuterung anhand der Distanzscheibe mit der Artikelnummer 12124/65:
Die Scheibe besitzt eine Nabenlochtiefe von 15 mm (die normale Ausführung 12124: 12 mm)
-  Die felgenseitige Phase der Scheibe hat eine Länge von 6,5 mm (12124: 4 mm). Es ist also zu überprüfen, ob die Felge über eine mindestens 6,5 mm lange Anphasung verfügt
-  Beträgt die Länge ihrer Radnabe 15 mm oder weniger und verfügt ihre Felge über eine mindestens 6,5 mm lange Anphasung, so können sie die Distanzscheibe 12124/65 problemlos montieren

Erst nach eingehender Begutachtung des Fahrzeugs (z.B. durch Einfedern des Fahrzeugs) ist eine Aussage über die passende Stärke der Spurplatten möglich. Es muss beachtet werden, dass die Räder nach anbringen der Spurplatten genügend Freigängigkeit haben. Auch die Radabdeckung muss nach StVO ausreichend gewährleistet sein.

Ein großes Problem besteht auch darin, dass die Reifenbreite bei gleicher Größe stark variieren kann. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, welche Scheibendicke passend ist, wenden Sie sich bitte an einen unserer Händler.Dieser kann Ihnen nach Begutachtung des Fahrzeugs dann die maximale Scheibendicke nennen..

Wie sind die Produkte von SCC beschichtet?

Wir bieten unsere Distanzscheiben und Radschrauben in vielen verschiedenen Beschichtungen an.

-  Distanzscheiben bieten wir zum einen unbeschichtet, also glänzend silber und zum anderen eloxiert an. Bei Zweitem können sie zwischen grauer und schwarzer Eloxalbeschichtung wählen.
-  Radschrauben und -muttern bieten wir verchromt, verzinkt (schwarz und silber), mit Geomet-Beschichtung und mit Dacromet-Beschichtung an.

Lochkreis(LK) und Nabenlochbohrung (NLB)

Lochkreis (Lkr)
Der Lochkreis beschreibt den Durchmesser, auf dem sich die Löcher für die Radschrauben befinden. Neben dem Durchmesser ist auch die Anzahl der Bohrungen maßgebend. Ein Beispiel für die Angabe eines Lochkreises ist "100/4" - 100mm beträgt der Durchmesser auf dem die 4 Bohrungen angeordnet sind.
Hier können Sie unser Lochkreismessgerät erwerben.

Nabenlochbohrung (NLB)
Die Nabenlochbohrung ist das Mittelloch der Felge, mittels dessen das Rad auf der Radnabe des Fahrzeugs montiert und zentriert wird.

Festsitzende Distanz- bzw. Adapterscheiben

Sollten die Scheiben auf der Achse festsitzen, erhitzen sie die Scheiben mit einem Heißluftfön. Durch die Hitze dehnt sich das Aluminium leicht aus, so dass die Scheiben ohne den Einsatz von Gewalt entfernt werden können. Vor dem nächsten Einbau der Scheiben sollten sie darauf achten, die Radnabe einzufetten (vgl. Montageanleitung).

Verwendung von Spurverbreiterungen bei Stahlfelgen

Die Verwendung von Spurverbreiterungen in Verbindung mit Stahlfelgen ist nur dann möglich, wenn die Stahlfelgen über eine plane Auflagefläche verfügen. Alternativ können Spurverbreiterungen mit Stahlfelgen kombiniert werden, indem eine für Ihre Spurverbreiterungen angepasste Edelstahl-Zwischenscheibe aus unserem Sortiment verwendet wird, welche Sie ebenfalls bei uns erwerben können. Weiter Infos finden Sie unter folgendem Link: Spurverbreiterung für Stahlfelgen

Fragen zu Radbefestigungsteilen allgemein?
Gewinde, Kopfform und Schaftlänge

Bitte prüfen Sie vor Bestellung Ihrer Ware, welche Radschrauben/-muttern bzw. Rändelbolzen Sie benötigen.

Gewinde
Bei der Angabe des Gewindes ist auf den Durchmesser und auf die Steigung zu achten. Was die Gewindesteigung ist, lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären. Gewinde werden folgendermaßen angegeben: "M14x1,5" - 14 steht für den Durchmesser 14mm, 1,5 für die Gewindesteigung - bei einer vollen Umdrehung der Schraube/Mutter beträgt die Einschraubtiefe hier 1,5mm. Weitere Beispiele sind "M12x1,5", "M12x1,25", "M14x1,5" oder 1/2" UNF, 3/8" UNF, etc. Um eine genaue Messung durchzuführen ist jedoch eine Schraubenmesslehre erforderlich. Diese können Sie in unserem Online-Shop erwerben.

Kopfform
Von den Herstellern werden drei verschiedene Kopfformen verwendet:

-  Kegelbund: Kegelform 60 °
-  Kugelbund: Halbkugelform in den Radien 12mm, 13mm oder 14mm - Der richtige Radius ist hier unbedingt notwendig!
-  Flachbund: Kegelform 60 °

Alle Schrauben bieten wir ein- und zweiteilig an. Sind die Originalschrauben zweiteilig, so sind immer zweiteilige Schrauben zu verwenden. Wurden vom Hersteller einteilige Schrauben verwendet, so können sowohl einteilige als auch zweiteilige Schrauben verwendet werden

Lesen Sie auch unseren Hinweis zu Radschrauben mit Versatz

Schaftlänge
Unter der Schaftlänge versteht man das Maß zwischen dem Schraubenanfang und dem Anfang des o.g. Kegel- oder Kugel- oder Flachbundkopfes der Schraube.

Hinweis zu Rändelbolzen: Bei Rändelbolzen wird die Länge von Anfang der Schraube bis zum Ende der Rändelung gemessen. Die Rändelung ist also unbedingt mitzumessen, der Kopf darf nicht mitgemessen werden
Weiterhin wichtig ist das Maß des Rändeldurchmessers. Die Angabe der Rändelhöhe ist nicht unbedingt notwendig.
Schauen Sie sich unser PDF zur Vermaßung von Rändelbolzen an!

Lochkreisversatzschrauben

Lochkreisversatzschrauben dienen der Adaption von verschiedenen Lochkreisen, wenn die Lochkreise nur geringfügig voneinander abweichen. Es gibt ein Gutachten für Lochkreisversatzschrauben, dieses können Sie auf Anfrage bei uns bekommen. Das Gutachten wird personalisiert (mit Name und Fahrgestellnummer) ausgestellt.

Mindesteinschraubtiefe

Die Einschraubtiefe legt fest, mit wie vielen Umdrehungen eine Schraube minimal beziehungsweise maximal eingeschraubt werden kann. Bitte stellen Sie sicher, dass die Radschrauben und Radmuttern Ihres Fahrzeugs die folgenden Mindestumdrehungen erreichen und somit die Mindesteinschraubtiefe erfüllen.


Hinweise zu Adaptionen
Ist eine Adaption von 4-Loch auf 5-Loch möglich?

Ja, eine solche Lochkreisadaption ist möglich.

Dafür haben wir drei verschiedene Möglichkeiten in unserem Sortiment.
 

  • System 4L
    - Der Lochkreis muss bei System 4L gleich sein, lediglich die Lochzahl darf sich verändern
    - z.B. 100/4 auf 100/5 ; 130/4 auf 130/5
    - Mindestscheibenstärke: 20mm

     

  • System 4M
    - Die Lochkreise müssen sehr stark voneinander abweichen
    - z.B. 98/4 auf 130/5 ; 100/4 auf 139,7/5
    - Mindestscheibenstärke: 20mm

     

  • System X
    - Für die Adaptionen, bei denen weder System 4L noch System 4M funktioniert, haben wir System X entwickelt
    - Hierbei werden zwei Scheiben fest miteinander verschraubt
    - Mindestscheibenstärke (gesamt): 25mm


 

Ist eine Lochzahlreduktion von 5-Loch auf 4-Loch möglich?

Die Adaption eines Fahrzeugs mit 4-Loch-Anbindung auf Räder mit 5-Loch-Anbindung ist zwar aus technischer Sicht umsetzbar, jedoch aus rechlicher Sicht nicht erlaubt. Das bedeutet, dass Adaptionsscheiben mit Lochzahlreduktion keine TÜV-Prüfung erhalten.

Wie finde ich das passende Produkt für mein Fahrzeug?
Minimale Stärke mit und maximale Stärke für Spurverbreiterungen ohne Zentrierbund

Hier Oftmals stellt sich die Frage, welches ist die schmälste Spurverbreiterung mit Zentrierung oder stärkste ohne Zentrierung, welche verbaut werden kann? Hilfreiche Informationen hierzu finden Sie in unseren Infoblättern System 2 und System 5. Darüber hinaus haben wir ein Hinweisvideo erstellt, welches die benannten Maße nochmals genau darstellt: Hinweisvideo ZBH, NLT & PHO auf YouTube ansehen

Woher weiß ich, welche Scheibendicke für mein Fahrzeug passend ist?

Die Teilegutachten, welche beim jeweiligen Fahrzeug hinterlegt sind, bieten einen guten Anhaltspunkt darüber, welche Scheibenstärken für Ihr Fahrzeug passend sind. Alleine anhand vom Fahrzeugtypen eine sichere Aussage darüber zu treffen ist jedoch leider nicht möglich.

Erst nach eingehender Begutachtung des Fahrzeugs (z.B. durch Einfedern des Fahrzeugs) ist eine Aussage über die passende Stärke der Spurplatten möglich. Es muss beachtet werden, dass die Räder nach anbringen der Spurplatten genügend Freigängigkeit haben. Auch die Radabdeckung muss nach StVO ausreichend gewährleistet sein.

Ein großes Problem besteht auch darin, dass die Reifenbreite bei gleicher Größe stark variieren kann. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, welche Scheibendicke passend ist, wenden Sie sich bitte an einen unserer Händler.Dieser kann Ihnen nach Begutachtung des Fahrzeugs dann die maximale Scheibendicke nennen.


 

Montage
Eintragung, Gutachten & Co.
Fahrwerksfestigkeit / ET-Grenze

Alle im Katalog genannten ET-Grenzen (ohne *-Kennzeichnung) sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen 2%-Grenzen. D.h. der Gesetzgeber lässt eine Verbreiterung der Spur um 2% zu, ohne dass das betreffende Fahrzeug zusätzlich geprüft werden muss. Diese 2%-Grenze errechnet sich aus der Spurweite. Die Spurweite wird bei einem Fahrzeug mit der Serienbereifung gemessen. Man misst hier von Mitte Reifen zu Mitte Reifen. Für die meisten PKWs ist von einer Spurweite von 1500mm auszugehen. Daraus ergibt sich i.d.R. eine zulässige Spurverbreiterung von 15mm pro Seite. Ob Sie noch innerhalb der angegeben ET-Grenze liegen, können Sie wie folgt berechnen: Einpresstiefe Ihrer Felge abzüglich Stärke der Spurverbreiterung pro Seite darf die angegebene ET-Grenze nicht unterschreiten. Alle mit /* gekennzeichneten ET-Grenzen sind von uns über die 2%-Grenze hinaus geprüfte Werte. D.h. wir haben beim TÜV bzw. bei der DEKRA prüfen lassen, ob das betreffende Fahrzeug eine Spurverbreiterung über den allgemein zugelassenen Wert hinaus aushält. Diese ET-Grenzen sind nicht generell im Gutachten für die Spurverbreiterungen enthalten und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Zudem verfügen wir über weitere Fahrwerksfestigkeitsgutachten von ca. 250 Fahrzeugen. Sollten Sie also Ihr Fahrzeug nicht in unserer Auflistung bzw. nicht mit der erforderlichen ET-Grenze finden,fragen Sie bei uns an.

Teilegutachten, Festigkeitsgutachten & EG-/ECE-Typengenehmigung

Was ist ein Teilegutachten?
Ein Teilgutachten ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung nachträglich verbauter oder veränderter Fahrzeugteile. Vor allem bei Bauteilen, die ursprünglich nicht zur serienmäßigen Ausstattung Deines Fahrzeugs gehören, ist laut §19 und $21 StVZO sowohl eine Änderungsabnahme sowie Begutachtung der Teile vorgeschrieben.


Was steht in einem Teilegutachten?
Unsere Teilegutachten sind immer fahrzeugbezogen, d.h. im Teilegutachten wird genau festgelegt für welches Fahrzeug (Hersteller, Typ, eG-Genehmigungsnummer), welche Artikelnummern zugelassen sind. Zudem wird für alle geprüften Rad-Reifen-Kombinationen einen minimale Einpresstiefe (ET) festgelegt und um Auflagen (z.B. bzgl. der Radabdeckung oder Freigängigkeit) ergänzt. Es muss immer geprüft werden, ob die eG-Nummer Deines Fahrzeugs sowie die montierte Rad-Reifen-Kombination im Teilegutachten aufgeführt sind. Wenn ein Teilegutachten für Ihr Fahrzeug verfügbar ist, finden Sie dieses direkt beim Fahrzeug auf unserer Internetseite.

 

Was ist der Unterschied zur ABE?
Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für Fahrzeugteile ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein bestimmtes Fahrzeugteil den gesetzlichen Anforderungen entspricht und im Straßenverkehr verwendet werden darf. Dabei bedeutet eine ABE nicht automatisch, dass die Änderungen am Fahrzeug nicht eingetragen werden müssen. Es sind grundsätzlich immer die Auflagen in der ABE zu beachten. Zudem stellt eine ABE für unsere Spurverbreiterungen immer auf Fahrzeuge im Serienzustand ab. Sobald Zubehörräder verbaut oder Änderungen am Fahrwerk durchgeführt wurden, ist eine Abnahme durch einen Prüfdienst zwingend notwendig. Dies gilt auch, wenn die anderen Bauteile ebenfalls über eine ABE verfügen. Die ABE muss immer mitgeführt werden.

Im Gegensatz zu einer allgemeinen Betriebserlaubnis („ABE“) müssen Bauteile / Änderungen an Kraftfahrzeugen, für die es ein Teilegutachten gibt, durch eine staatlich anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, usw.) geprüft werden. Das bloße Mitführen des Teilegutachtens im Fahrzeug ist nicht ausreichend. Der Deckungsbereich und eventuelle Auflagen des Teilegutachtens sind in jedem Fall vor dem Kauf zu überprüfen! Sollte das Teilegutachten Ihren Fall nicht abdecken, tritt automatisch unser allgemeines Festigkeitsgutachten in Kraft.
 

Festigkeitsgutachten
Für Fahrzeuge, für die es kein Teilegutachten gibt, sowie für Sonderscheiben und Adaptionsspurverbreiterungen gibt es ein allgemeines Festigkeitsgutachten nach §21 StVZO.

Unser Festigkeitsgutachten gilt für alle Spurverbreiterungen und Adapter. Im Prüfbericht sind alle System einzeln aufgeführt. Das Festigkeitsgutachten dient als Grundlage für eine Eintragung per Einzelabnahme. Ergänzend kann unter https://spurverbreiterung.de/de/info/herstellerfreigabe.html eine Herstellerfreigabe beantragt werden.

Zusammen damit ist eine Einzelabnahme beim TÜV (Westdeutschland, alte Bundesländer) bzw. bei der DEKRA (Ostdeutschland, neue Bundesländer) erforderlich. Das Festigkeitsgutachten können sie hier herunterladen. Der Deckungsbereich und eventuelle Auflagen des Festigkeitsgutachtens sind in jedem Fall vor dem Kauf zu überprüfen!
Lesen Sie auch: 2% - Grenze, ET - Grenze, Fahrwerksfestigkeit

Was ist eine EG-/ECE-Typengenehmigung?
Die einfachste Variante um sicherstellen zu können, dass die Felge ohne weitere Prüfungen und Abnahmen betrieben werden darf, ist ein ECE-Prüfzeichen. Es besteht aus einemgroßen E im Kreis und einer Prüfnummer. Eine ECE-Betriebserlaubnis ist ein europaweit anerkanntes Genehmigungsverfahren, welches die eintragungs- und prüfungsfreie Verwendung in allen teilnehmenden Staaten des ECE-Verfahrens (u.a. Österreich und die Schweiz) erlaubt. Bitte beachte: Nur die Verwendung der serienmäßigen Befestigungsteile und der Serienbereifung ist erlaubt. Ein ECE-zertifiziertes Bauteil darf ohne einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere betrieben werden. Wichtig hierbei ist, dass selbst der Nachweis des ECE-Prüfzeichens nicht erforderlich ist. Das unterscheidet es übrigens vom Teilegutachten und der ABE. Hinweis: Wenn Du die Auflagen der ECE nicht erfüllst, musst Du Deine Felgen eintragen lassen.

Müssen Distanz- bzw. Adaptionsscheiben eingetragen werden?

Ja, Distanz- und Adapterscheiben müssen eingetragen werden! Für die meisten unserer Spurplatten sind jedoch Teilegutachten vorhanden. Mit diesem ist eine Eintragung in den Fahrzeugbrief nicht mehr nötig. Die Teilegutachten können Sie auf unserer Internetseite bei dem jeweiligen Fahrzeug herunterladen.



Eine Abnahme ist dann sowohl beim TÜV, der DEKRA, der KÜS oder auch anderen Organisationen möglich.

Alle Sonderscheiben und Adaptionsspurverbreiterungen werden generell mit einem Gutachten nach §21 StVZO und einer Herstellerfreigabe geliefert. Hier ist eine Eintragung beim TÜV (Westdeutschland) bzw. bei der DEKRA (Ostdeutschland) per Einzelabnahme erforderlich.



Für Fahrzeuge bei denen kein Teilegutachten vorhanden ist, sind Festigkeitsgutachten hinterlegt. Im Festigkeitsgutachten sind die Spurplatten unserer verschiedenen Systeme bis zu einer Stärke von 60mm vom TÜV geprüft.



Sollten Sie trotzdem noch Fragen oder Zweifel haben, melden Sie sich gerne bei uns.


 

Brauche ich Bestätigung für H-Kennzeichen?

Immer mehr Kunden möchten Young- und Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zulassen. Im Rahmen des Zulassungsprozesses muss der Fahrzeugeigentümer dabei regelmäßig die Zeitgenössigkeit von Um- und Anbaumaßnahmen bestätigen, also nachweisen, dass z.B. Spurverbreiterungen bereits zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs für dieses angeboten und verkauft wurden. Hierfür kann theoretisch jedes Gutachten oder auch jeder Katalog herangezogen werden, welcher nachweisbar aus der entsprechenden Bauzeit des Fahrzeugs stammt.

Des Weiteren akzeptieren einige Prüfer auch entsprechende Bestätigungen des Herstellers, dass Produkte bereits zu dieser Zeit für das Fahrzeug angeboten wurde. Dieses bedarf keiner bestimmten Form, jedoch kann es hilfreich sein, die Bestätigung möglichst formell zu formulieren um den Eindruck eines offiziellen Dokuments zu erwecken.

PDF-Download: Herstellerbestätigung zeitgenössisches Zubehör 

 

Bestellung
Wie kann ich eine Sonderanfertigung bestellen?

Sollte unser vielseitiges Sortiment nicht genügen, bieten wir Ihnen auch eine Sonderanfertigung an. Diese kann in nur wenigen Schritten bestellt werden. In der nachfolgenden PDF erhalten Sie eine übersichtliche Anleitung. Jetzt Sonderanfertigung beantragen!

Warenrücksendung
Wie werden Warenrücksendungen und Reklamationen abgewickelt?

Warenrücksendungen sowie Reklamationen werden über unser RMA-Modul abgewickelt.

Bitte beachten!
Nutzen Sie bei Reklamationen die Funktionen "Bilder hochladen" und "Kommentar hinzufügen", um uns die Abwicklung zu erleichtern und somit auch Ihre Wartezeit zu verkürzen. Vielen Dank!
 

  1. Dort können Sie Ihre Bestellungen über verschiedene Referenznummern abrufen (Rechnungs-Nummer, Lieferschein-Nummer oder Bestellnummern aus dem Online-Shop).
  2. Es besteht die Möglichkeit die ausgewählte Bestellung komplett oder lediglich Einzelteile daraus zurückzusenden .
  3. Es wird automatisch ein Versandlabel erstellt. Sie können entscheiden, ob dieses Label vorfrankiert (DHL, kostenpflichtig) oder unfrei erstellt wird.
  4. Im Anschluss werden eine RMA-Bearbeitungsnummer und alle notwendigen Dokumente an Ihre E-Mail Adresse gesendet.
  5. Nun ist nur noch die RMA-Übersicht in das Paket zu legen und das Versand-Label auf dem Paket anzubringen, dann kann das Paket versandt werden.